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Anerkennung - Quereinsteiger
Als Quereinsteiger gelten alle Studierende, die aufgrund eines anglistischen (Teil-)Studiums an einer anderen in- oder ausländischen Universität Anspruch auf Anerkennung bereits erbrachter Studien- oder Prüfungsleistungen haben. Hierzu zählen etwa Studienortswechsler, Studiengang- oder Studienfachwechsler, Bewerber für ein Zweit- oder Aufbaustudium sowie auch Bewerber aus dem Ausland, die bereits in einem anglistischen Studiengang eingeschrieben waren. Können Ihnen Studienleistungen angerechnet werden, so werden Sie in der Regel in ein höheres Fachsemester eingestuft und umgehen damit das recht aufwendige Bewerbungsverfahren für Studienanfänger im Bachelor- und Staatsexamensstudiengang (so fällt etwa der Auswahltest weg).
Hinweis: Die Einstufung in ein höheres Fachsemester ist kein automatischer Vorgang, sondern das Ergebnis einer Einzelfallprüfung. Prinzipiell ist auch mit der Möglichkeit zu rechnen, dass Sie trotz Anrechenbarkeit von Leistungen in das 1. Semester eingestuft werden. In diesem Fall müssten Sie sich dann trotzdem wie alle Studienanfänger regulär bewerben. Es empfiehlt sich also eine frühzeitige Abklärung mit den zuständigen Studienberatern.
Hinweis: Die Anerkennung von Studienleistungen durch die Studienberater kann in der vorlesungsfreien Zeit oder in der Vorlesungszeit ab der 4. Semesterwoche erfolgen.
Letzte Änderung: Isermann am 12.Dezember 2013
Verantwortlich: Isermann, Becker